Fragen die Sie sich vielleicht schon einmal gestellt haben.
Ich möchte mich näher informieren ?
Wenn Sie sich für Zauberei interessieren, aber noch keine Erfahrungen haben, empfiehlt es sich, im gut sortierten Buchhandel sich einschlägige Literatur zu beschaffen. Auch auf der Volkshochschule werden ab und zu Zauberkurse angeboten.
Der Magische Zirkel Tirol, veranstaltet in unregelmäßigen Abständen Zauberkurse für Interessierte.
Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter:
mzt@gmx.net
Der Magische Zirkel Tirol, veranstaltet in unregelmäßigen Abständen Zauberkurse für Interessierte.
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mzt@gmx.net
Wie wird man Mitglied im Magischen Zirkel Tirol ?
Wer sich für Zauberei interessiert und schon ein paar „Tricks“ beherrscht, möchte vielleicht Mitglied im Magischen Zirkel Tirol werden.
Wenn das Interesse groß ist, kann man sich jederzeit schriftlich beim MZT für einen Probebesuch bewerben. Schreiben Sie, wie Sie zur Zauberei gekommen sind, was Sie daran interessiert und warum Sie bei uns Mitglied werden wollen.
In der Folge werden Sie dann als Gast 1 - 2 Abende eingeladen. Wenn Sie dann immer noch Mitglied werden wollen, und wir den Eindruck gewinnen, dass Sie genügend Interesse aufbringen, können Sie den Antrag auf das Pilgerjahr stellen. Dazu benötigen Sie ein Mitglied des Vereins, das für Sie Pate ist, d.h. für Sie in dieser Zeit verantwortlich ist.
In dem Pilgerjahr können Sie den Clubabenden beiwohnen, sollten regelmäßig aktiv mitmachen und mit den Regeln im Verein vertraut werden.
Nach Abschluss des Pilgerjahrs wird dann über eine Zulassung zur Aufnahmsprüfung abgestimmt.
Nun müssen Sie noch die Aufnahmsprüfung ablegen, die aus Theorie und einem einstudiertem Programm besteht, und schon sind Sie einer von uns!
Wenn das Interesse groß ist, kann man sich jederzeit schriftlich beim MZT für einen Probebesuch bewerben. Schreiben Sie, wie Sie zur Zauberei gekommen sind, was Sie daran interessiert und warum Sie bei uns Mitglied werden wollen.
In der Folge werden Sie dann als Gast 1 - 2 Abende eingeladen. Wenn Sie dann immer noch Mitglied werden wollen, und wir den Eindruck gewinnen, dass Sie genügend Interesse aufbringen, können Sie den Antrag auf das Pilgerjahr stellen. Dazu benötigen Sie ein Mitglied des Vereins, das für Sie Pate ist, d.h. für Sie in dieser Zeit verantwortlich ist.
In dem Pilgerjahr können Sie den Clubabenden beiwohnen, sollten regelmäßig aktiv mitmachen und mit den Regeln im Verein vertraut werden.
Nach Abschluss des Pilgerjahrs wird dann über eine Zulassung zur Aufnahmsprüfung abgestimmt.
Nun müssen Sie noch die Aufnahmsprüfung ablegen, die aus Theorie und einem einstudiertem Programm besteht, und schon sind Sie einer von uns!
Rechte und Pflichten der Mitglieder ?
Rechte und Pflichten der Mitglieder des MZT
A) Rechte der Mitglieder
Nur ordentliche Mitglieder haben aktives und Passives Wahlrecht und Stimmrecht in der Jahreshauptversammlung
Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
B) Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags ist mit Beginn des jeweils neuen Vereinsjahrs fällig. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses ohne ausreichende Entschuldigung an vier aufeinanderfolgenden Zirkelsitzungen fernbleibt, wenn ein aktives Mitglied während eines Vereinsjahres nicht mindestens 1/3 der Zirkelsitzungen besucht hat, ohne aus wichtigen Gründen von der Teilnahme an Zusammenkünften beurlaubt worden zu sein.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn ein Mitglied sich ein mit der Ehre des Vereins und seinen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes Verhalten zuschulden kommen lässt.
A) Rechte der Mitglieder
Nur ordentliche Mitglieder haben aktives und Passives Wahlrecht und Stimmrecht in der Jahreshauptversammlung
Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
B) Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags ist mit Beginn des jeweils neuen Vereinsjahrs fällig. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses ohne ausreichende Entschuldigung an vier aufeinanderfolgenden Zirkelsitzungen fernbleibt, wenn ein aktives Mitglied während eines Vereinsjahres nicht mindestens 1/3 der Zirkelsitzungen besucht hat, ohne aus wichtigen Gründen von der Teilnahme an Zusammenkünften beurlaubt worden zu sein.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn ein Mitglied sich ein mit der Ehre des Vereins und seinen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes Verhalten zuschulden kommen lässt.
Welche Arten der Mitgliedsschaft gibt es im MZT?
Arten der Mitgliedschaft MZT
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in aktive, Vorzugs- und Ehrenmitglieder. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
(1) Aktivmitglieder
Aktives Mitglied kann jeder Freund der magischen Kunst, männlich oder weiblich, werden, der diese in Theorie und Praxis soweit beherrscht, dass durch seine Aufnahme in den Verein die magische Kunst nicht leidet.
(Nur Aktivmitglieder haben ein aktives und passives Stimmrecht)
(2) Vorzugsmitglieder
Mitglieder, welche mindestens 10 Jahre ununterbrochen aktive Mitglieder gewesen sind und wegen Krankheit, Gebrechen, Alter oder sonstiger vom Vorstand anerkannter Gründe ihren aktiven Mitgliedsstand aufgeben müssen, können vom Vorstand als Vorzugsmitglied anerkannt werden. Ebenso können Mitglieder anderer magischer Vereinigungen vom Vorstand als Vorzugsmitglieder des MZT aufgenommen werden. Sollten sich die Umstände ändern und das Vorzugsmitglied, das bereits einmal Aktivmitglied war, wieder Aktivmitglied werden wollen, so kann dies durch einstimmigen Vorstandsbeschluss erfolgen. Vorzugsmitglieder haben kein aktives oder passives Wahlrecht in der Jahreshauptversammlung, müssen aber auch nicht regelmäßig am Zirkelsitzung teilnehmen.
(3) Ehrenmitglieder
Personen, die nicht Mitglieder des Vereins sind, können wegen hervorragender Verdienste für die Zauberkunst und den Magischen Zirkel Tirol zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie können an den Vereinsveranstaltungen teilnehmen, haben aber sonst nicht die Rechte und Pflichten aktiver Mitglieder. Ihre Aufnahme erfolgt bei einer Generalversammlung mit mindestens 2/3-Mehrheit. Aufnahmegebühren und Beiträge bezahlt, soweit erforderlich, der Magische Zirkel Tirol.
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in aktive, Vorzugs- und Ehrenmitglieder. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
(1) Aktivmitglieder
Aktives Mitglied kann jeder Freund der magischen Kunst, männlich oder weiblich, werden, der diese in Theorie und Praxis soweit beherrscht, dass durch seine Aufnahme in den Verein die magische Kunst nicht leidet.
(Nur Aktivmitglieder haben ein aktives und passives Stimmrecht)
(2) Vorzugsmitglieder
Mitglieder, welche mindestens 10 Jahre ununterbrochen aktive Mitglieder gewesen sind und wegen Krankheit, Gebrechen, Alter oder sonstiger vom Vorstand anerkannter Gründe ihren aktiven Mitgliedsstand aufgeben müssen, können vom Vorstand als Vorzugsmitglied anerkannt werden. Ebenso können Mitglieder anderer magischer Vereinigungen vom Vorstand als Vorzugsmitglieder des MZT aufgenommen werden. Sollten sich die Umstände ändern und das Vorzugsmitglied, das bereits einmal Aktivmitglied war, wieder Aktivmitglied werden wollen, so kann dies durch einstimmigen Vorstandsbeschluss erfolgen. Vorzugsmitglieder haben kein aktives oder passives Wahlrecht in der Jahreshauptversammlung, müssen aber auch nicht regelmäßig am Zirkelsitzung teilnehmen.
(3) Ehrenmitglieder
Personen, die nicht Mitglieder des Vereins sind, können wegen hervorragender Verdienste für die Zauberkunst und den Magischen Zirkel Tirol zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie können an den Vereinsveranstaltungen teilnehmen, haben aber sonst nicht die Rechte und Pflichten aktiver Mitglieder. Ihre Aufnahme erfolgt bei einer Generalversammlung mit mindestens 2/3-Mehrheit. Aufnahmegebühren und Beiträge bezahlt, soweit erforderlich, der Magische Zirkel Tirol.
Zauberkünstler buchen ?
Wenn Sie für Ihre Veranstaltung einen Zauberkünstler buchen möchten, sind sie beim Magischen Zirkel Tirol in besten Händen.
Wir vermitteln Ihnen genau den passenden Künstler für Ihre Veranstaltung und können Sie kompetent beraten.
Bei uns erleben sie keine unliebsame Überraschung. Wir sind Profis, wenn es um Zauberei geht.
Der Magische Zirkel Tirol ist Mitglied im Magischen Ring Austria und im Weltdachverband der Zauberei FISM.
Anfragen:
Magischer Zirkel Tirol, mzt@gmx.net
Wir vermitteln Ihnen genau den passenden Künstler für Ihre Veranstaltung und können Sie kompetent beraten.
Bei uns erleben sie keine unliebsame Überraschung. Wir sind Profis, wenn es um Zauberei geht.
Der Magische Zirkel Tirol ist Mitglied im Magischen Ring Austria und im Weltdachverband der Zauberei FISM.
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